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   BPatG, 09.11.2000 - 25 W (pat) 8/00   

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BPatG, 09.11.2000 - 25 W (pat) 8/00 (https://dejure.org/2000,18623)
BPatG, Entscheidung vom 09.11.2000 - 25 W (pat) 8/00 (https://dejure.org/2000,18623)
BPatG, Entscheidung vom 09. November 2000 - 25 W (pat) 8/00 (https://dejure.org/2000,18623)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.05.1998 - I ZB 2/96

    Anfechtung einer Entscheidung wegen Fehlens von Gründen

    Auszug aus BPatG, 09.11.2000 - 25 W (pat) 8/00
    Hierzu bedürfte es vielmehr der Zufügung weiterer - bestimmte Warenmerkmale oder Umstände inhaltlich bezeichnende - Wörter (vgl auch BGH GRUR 1999, 728, 729 PREMIERE II).

    Die lediglich theoretische Möglichkeit einer künftigen Verwendung vermag dagegen kein Freihaltebedürfnis zu begründen (vgl Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl., § 8 Rdn 70, 75 mit weiteren Hinweisen), zumal ein Interesse der angesprochenen Fachkreise an der Verwendung einer derartigen sachfremd verwendeten und keine eigentliche Sachinformation besitzenden Bezeichnung nicht naheliegend erscheint (vgl auch BGH BlPMZ 1995, 192, 193 "U-Key"; HABM GRUR 2000, 52 - BASIC; BGH GRUR 1999, 728, 729 PREMIERE II).

    Dem angemeldeten Wort kann auch die erforderliche Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG nicht abgesprochen werden, da es sich für die angemeldeten Waren als ein seinem üblichen Bedeutungsgehalt nach ungewöhnliches und zudem begrifflich unscharfes Wort darstellt (anders als zB BGH WRP 1998, 495, 495 - Today), welchem nicht die Eignung fehlt, als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden zu werden (vgl auch BGH GRUR 1999, 728, 729 PREMIERE II;BGH WRP 2000, 741, 742 - LOGO; HABM GRUR 2000, 52 - BASIC).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 09.11.2000 - 25 W (pat) 8/00
    Denn auch insoweit ist "PARADIGM" als ein dem wissenschafts- oder sprachtheoretischen Gebrauch entlehntes Wort für "Muster, Modell usw" nur im übertragenen Sinne als eine zudem fremd wirkende, keine eigentliche Sachinformation enthaltende Aussage zu verstehen, die weder eine beschreibende Sammelbezeichnung darstellt (vgl hierzu BGH MarkenR 2000, 330, 332 - Bücher für eine bessere Welt) noch Angaben über die Art, Charakteristika, Besonderheiten der Ware oder sonstige hiermit im Zusammenhang stehende Umstände konkret erkennen läßt und deren Bedeutung auch nicht ohne weiteres aus den konkreten Benutzungsumständen entnommen werden könnte (vgl auch BGH BlPMZ 1995, 192, 193 "U-Key").
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 09.11.2000 - 25 W (pat) 8/00
    Ein Eintragungshindernis könnte hieraus jedoch nur dann abgeleitet werden, wenn die mit "PARADIGM" verbundene Aussage zugleich eine jedenfalls hinreichend eng mit der konkret angemeldeten Ware in Beziehung stehende freihaltebedürftige Sachangabe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG darstellt, die vielleicht nicht Merkmale der Ware selbst, aber jedenfalls sonstige für den Warenverkehr wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Ware beschreibt (vgl hierzu BGH GRUR 1998, 813 - CHANGE; MarkenR 1999, 351, 353 - FOR YOU; Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl., § 8 Rdn 114 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98

    LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 09.11.2000 - 25 W (pat) 8/00
    Dem angemeldeten Wort kann auch die erforderliche Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG nicht abgesprochen werden, da es sich für die angemeldeten Waren als ein seinem üblichen Bedeutungsgehalt nach ungewöhnliches und zudem begrifflich unscharfes Wort darstellt (anders als zB BGH WRP 1998, 495, 495 - Today), welchem nicht die Eignung fehlt, als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden zu werden (vgl auch BGH GRUR 1999, 728, 729 PREMIERE II;BGH WRP 2000, 741, 742 - LOGO; HABM GRUR 2000, 52 - BASIC).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 09.11.2000 - 25 W (pat) 8/00
    Dem angemeldeten Wort kann auch die erforderliche Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG nicht abgesprochen werden, da es sich für die angemeldeten Waren als ein seinem üblichen Bedeutungsgehalt nach ungewöhnliches und zudem begrifflich unscharfes Wort darstellt (anders als zB BGH WRP 1998, 495, 495 - Today), welchem nicht die Eignung fehlt, als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden zu werden (vgl auch BGH GRUR 1999, 728, 729 PREMIERE II;BGH WRP 2000, 741, 742 - LOGO; HABM GRUR 2000, 52 - BASIC).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BPatG, 09.11.2000 - 25 W (pat) 8/00
    Ein Eintragungshindernis könnte hieraus jedoch nur dann abgeleitet werden, wenn die mit "PARADIGM" verbundene Aussage zugleich eine jedenfalls hinreichend eng mit der konkret angemeldeten Ware in Beziehung stehende freihaltebedürftige Sachangabe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG darstellt, die vielleicht nicht Merkmale der Ware selbst, aber jedenfalls sonstige für den Warenverkehr wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Ware beschreibt (vgl hierzu BGH GRUR 1998, 813 - CHANGE; MarkenR 1999, 351, 353 - FOR YOU; Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl., § 8 Rdn 114 mit weiteren Hinweisen).
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